Wo darf ich in der Wohnung bohren? Was gilt auf dem Balkon? 4. In welche WĂ€nde darf man nicht bohren? 5. Zu welchen Zeiten darf man bohren? Verwandte Artikel: 1. Kann mein Vermieter generell das Bohren untersagen? Ihr Vermieter darf Ihnen das Bohren nicht generell verbieten. In der Regel ist es möglich, in der Wohnung zu bohren, solange es nicht zu laut oder störend ist. Wenn du in der Wohnung bohren möchtest, solltest du zuerst deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Er kann euch sagen, fĂŒr wie lange und zu welchen Zeiten ihr bohren dĂŒrft. Du darfst an Werktagen nur zwischen 7 und 13 Uhr und zwischen 15 und 22 Uhr bohren. An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztĂ€gige Ruhezeit, so dass du dann nicht bohren darfst. Wichtig ist, dass du immer die Uhrzeiten berĂŒcksichtigst, damit du niemanden störst und du selber nicht unnötig Ärger bekommst. Üblicherweise gelten die folgenden ZeitrĂ€ume als Ruhezeit, in denen das Bohren nicht erlaubt ist: Mittagsruhe: 12 bis 15 Uhr Nachtruhe: 22 bis 7 Uhr Der Gesetzgeber setzt deshalb lĂ€rmintensiven Arbeiten oder Hobbys zeitliche Grenzen. Unter der Woche mĂŒssen Sie die vorgegebenen Ruhezeiten einhalten. Das bedeutet, dass Sie zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 oder 7:00 Uhr morgens keinen LĂ€rm verursachen dĂŒrfen, also auch nicht bohren. Wenn es deine eigene Wohnung ist, dann kannst du so viel bohren, wie du willst, solange du nicht gegen die Hausordnung verstĂ¶ĂŸt oder SchĂ€den an der Struktur des GebĂ€udes verursachst. Wenn es eine Mietwohnung ist, musst du vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 17 Uhr bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist es Dir erlaubt, zu bohren, allerdings musst Du beachten, dass Du von anderen Nachbarn durch den LĂ€rm belĂ€stigt werden kannst. Ab 9 Uhr morgens dĂŒrfte es keine Probleme geben, die Bohrmaschine in Betrieb zu nehmen. WĂ€hrend der Mittagszeit bleibt das GerĂ€t besser aus. Ab 15 Uhr können Sie dann noch bis etwa 19 Uhr anfallende Arbeiten erledigen. Allgemein werden Montag bis Samstag in Deutschland als Werktage gezĂ€hlt. Halten Sie gesetzliche Ruhezeiten ein Gehen Sie davon aus, dass Sie grundsĂ€tzlich in der Zeit von mittags 13.00 bis 15:00 Uhr und 20.00 abends bis 7:00 Uhr morgens Ruhe einhalten mĂŒssen. Sie dĂŒrfen in diesen Zeiten also nicht hĂ€mmern oder bohren, zumindest dann nicht, wenn Ihre AktivitĂ€ten von Dritten wahrgenommen werden können. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen Bis wann man bohren darf, richtet sich in erster Linie nach den geltenden Ruhezeiten. Innerhalb dieser ZeitrĂ€ume darf kein LĂ€rm gemacht werden, der ĂŒber ZimmerlautstĂ€rke hinaus geht. Allerdings variieren die rechtlichen Grundlagen, da keine bundesweite Regelung existiert. 1cfgJ.